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Einreise und Aufenthalt in der Türkei
Einreisebestimmungen
Für die Einreise in die Türkei genügt ein Reisepass oder ein Personalausweis. Von einer Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis wird abgeraten, da die Einreise mit diesem Dokument in der Vergangenheit in Einzelfällen verweigert wurde.
Kinder müssen in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sein oder – was empfohlen wird - mit eigenem Kinderreisepass, einem Kinderausweis nach altem Muster oder Europapass einreisen. Der Kinderausweis wird bis zum 10. Lebensjahr ohne Lichtbild anerkannt; ab dem 10. Geburtstag ist ein Lichtbild erforderlich. Eine Geburtsurkunde ist kein gültiges Einreisedokument.
Zollbestimmungen für die Einreise in die Türkei
Einreisebestimmungen für Tiere
Visum
Als Tourist kann man sich bis zu 90 Tagen visumsfrei im Land aufhalten. Ist der Aufenthalt in der Türkei für länger als 90 Tage geplant, so ist vor der Einreise bei einer türkischen Auslandsvertretung (Generalkonsulat oder Botschaft) ein Visum einzuholen.
Möchten Sie sich dauerhaft in der Türkei niederlassen, benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung (Ikamet Tezkeresi).
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
Quellen: Auswärtiges Amt und Türkische Botschaft Berlin
Wichtige Adressen für Ihren Aufenthalt in der Türkei:
Deutsche Botschaft und Konsulat
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